Die meisten Verlage sind kommerzielle Einrichtungen, die hauptsächlich ein Ziel verfolgen:

"Maximieren des eigenen Gewinns"

Der MENZEL-Verlag verfolgt eine andere Philosophie. Um ganz erhlich zu sein, müssen natürlich auch die Unkosten gedeckt und Reserven zurückgehalten werden, um auch in Zukunft gesichert existieren zu können. Doch sollen keine großen Gewinne erwirtschaftet oder Einzelpersonen mit überzogenen Gehältern auf Kosten der Autoren bedacht werden. Deshalb werden unsere Autoren mit Unterzeichnung des Verlagsvertrages über den Autorenfond am Erfolg des Unternehmens beteiligt.

Gleichzeitig soll der Autorenfond auch als Anreitz zur Erhöhung der Verkaufszahlen gelten, denn die Verkaufszahlen sind es letztendlich, an denen Autor und Verlag gleichermaßen interessiert sind. Gerade wissenschaftliche Arbeiten verkaufen sich nicht nur über den freien Buchhandel sondern zu einem Großen Teil über Empfehlungen der Autoren an potenzielle Leser.

Hier einige Details zum Autorenfond:

 

  1. Der MENZEL-Verlag stellt 10% seines zu verteuernden Jahresgewinns für eine Ausschüttung an bezugsberechtigte Autoren in einem Autorenfond zur Verfügung.

  2. Bezugsberechtigt sind alle Autoren, die im Rahmen ihres Verlagsvertrages mit dem MENZEL-Verlag eine Bezugsberechtigung erworben haben.

  3. Der Ausschüttungsbetrag an die Autoren verteilt sich wie folgt:

    1. 25% des Ausschüttungsbetrags verteilen sich zu gleichen Teilen auf alle Autoren.

    2. 25% des Ausschüttungsbetrags verteilen sich auf Autoren, die neue Autoren geworben haben, mit denen es wiederum zum Abschluss eines Autorenvertrags mit dem MENZEL-Verlag gekommen ist.

    3. 50% des Ausschüttungsbetrages verteilen sich auf Autoren, die nachweislich Käufer einer beim MENZEL-Verlag verlegten Publikation geworben haben, die über den Buchshop des MENZEL-Verlags bestellt wurde. Der individuelle Ausschüttungsbetrag ergibt sich aus der Anzahl der individuellen aufgrunddessen verkauften Publikationen, bezogen auf alle im Berechnungszeitraum so verkauften Publikationen.

  4. Die Abrechnung erfolgt spätestens im zweiten Quartal des Folgejahres und wird dem jeweiligen Autorenkonto gutgeschrieben. Die Auszahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Verlagsvertrag.